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Donnerstag, 21. April 2016

Die Mär von der Schaffung neuer Arbeitsplätze im Dienstleistungssektor

Manchmal ist es schon zum aus der Haut fahren! Wir leisten uns eine Politiker_innen-Generation, die nicht bloss im Zweifelsfall, sondern stets die Füsse im ideologischen Sumpf steckend, versuchen die Bevölkerung zu besänftigen. Gestern geschehen im Bundeskommunikationszentrum, nachzulesen bei der NZZ: Der "Digitale Weckruf" des Bundesrates.

Man kennt das Unbehagen, das in der Bevölkerung herrscht in Sachen Digitaler Transformation, dass Beruhigung einkehrt, dafür ist die Wirtschaft verantwortlich. Das, meine Damen und Herren Bundesräte, ist den Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben! Sie verharren in der Schockstarre Ihrer Ideologie, während die Amerikaner Unsummen in die Forschung über die Automatisierung der Dienstleistung stecken und die Deutschen unter der Führung des Wirtschaftsministers Gabriel in die Industrie 4.0. Mit Staatsgeldern wird da der Wettbewerb aufgeheizt und angetrieben, während Sie mit der Formal "Wir sind gut aufgestellt, es ging in der  Vergangenheit gut, es wird uns auch in Zukunft gut gehen" die Gemüter beruhigen. Das ist einfach nur jämmerlich.

Es stehen zwei Behauptungen im Raum. Die eine wurde kürzlich vom Wirtschaftsprofessor und ehemaligen griechischen Finanzminister Giannis Varoufakis formuliert: Zum ersten Mal werden durch Technologien mehr Arbeitsplätze zerstört als geschaffen. Woher er das weiss, weiss ich nicht. Ich kenne die entsprechenden Studien nicht. Die andere kommt gebetsmühlenartig aus dem Bundesrat: Es wird durch die Digitale Transformation neue Arbeitsplätze geben. Daran besteht kein Zweifel. Aber das ist ja auch nicht die Frage. Die zentrale Frage ist, wird es ausreichend für alle Menschen mit unterschiedlichem Bildungshintergrund neue Arbeitsplätze geben und in welchem Zeitablauf wird das so sein? Was wird vorgekehrt, um im permanenten Veränderungsprozess die Menschen aufzufangen, die zwischen Stuhl und Bank geraten? Das interessiert mich! Studien dazu gibt es auch nicht. Jedenfalls lieferten Bundesräte Leuthard und Scheider-Ammann dazu keinen Hinweis (Siehe Medienmitteilung).

Peter Kurer, Rechtsanwalt und Verwaltungsratsprofi, bekannte sich in der NZZ am Dienstag als Susskind-Fan und zerlegte die Illusionen von Heerscharen von Anwälten regelrecht. Unter dem Titel "Der Jurist im digitalen Holozän" zeigt er auf, dass sich nicht nur der Berufsstand der Rechtsanwälte aufzulösen beginnt, sondern auch der Rechtsstaat an sich. Beides nicht ganz harmlose Vorgänge. Kurer beruft sich in seiner Analyse auf das Werk von Vater und Sohn Susskind "The Futur of the Profession".

Darin beschrieben die Autoren, wie im wesentlichen wissensorientierte Berufsstände - die sich wie typischerweise die Rechtsanwälte schier über Jahrhunderte hinweg lang in ehrenwerten Clubs abzuschotten wussten und so ihr Mehrwissen mehr als vergolden konnten - wegen der Transparenz auf Wissen dank Internet und dem Zugriff darauf, sich alle in zunehmendem Tempo im Auflösungsprozess befinden.
Damit wird klar gemacht, dass selbst eine hohe, weit getriebene Ausbildung keine Garantie ist für ein Berufsleben in edler Wohlgefälligkeit.

Es stellt sich folglich nicht bloss die Frage, wie man weniger gut qualifizierte Arbeit erhalten kann - was aus betriebswirtschaftlicher Sicht eh nur Sinn macht, wenn man Massen entlässt - sondern was man genau vorkehren muss um rechtzeitig zu verstehen, was da eigentlich läuft und wie man darauf richtige Antworten findet. "Weiterbildung" als Losung ist einfach zu billig. Irgendjemand muss diese Weiterbildung ja auch organisieren und die richtigen Inhalte finden. Schaue ich mir heute auf Stufe Fachhochschulen an was die Bedingungen sind, um etwa einen neuen CAS zu erschaffen, dann kann ich mir nur die Haare raufen. Der Dozent mit entsprechendem Hintergrund bekommt insgesamt 50 Stunden gut geschrieben, um ein CAS-Konzept zu erstellen. Das muss genügen! Wie er aber auf die nötige Substanz kommt, interessiert keinen. Ist quasi seine Privatsache, wofür er dann auch nicht bezahlt wird. Das kann wohl kaum nicht ein Konzept der Zukunft der gehaltvollen Weiterbildung sein, die mehr sein muss als Selbstzweck und Papierli.

Zurück zu Bundesrätin Leuthard, die gestern zugegeben hat, dass die Schweiz im Bezug auf eGovernment im internationalen Vergleich schlecht abschneidet. Sie macht dafür den Föderalismus verantwortlich. Als interessierter Beobachter der Szenerie sage ich: Nein, es ist die Führungsschwäche des Bundesrates, der auch in Fragen von eGovernment eine passive Rolle spielt und meint, es wird sich dann schon weisen. Leute, diese Haltung kostet uns sehr, sehr viel Steuergeld!

Nun verknüpfe ich die Auflösungserscheinung des Anwaltberufes mit der Abwesenheit einer schlagkräftigen eGovernment-Regierung mittels einer aktuellen persönlichen Erfahrung.
Als semisemiprofessioneller Ex-Laienrichter und Mediator begleite ich hie und da Bekannte in Rechtsfällen. Aktuell bin ich als Rechtsbeistand in einem Strafprozess involviert. Idee ist, den Betroffenen solange zu begleiten wie es nicht nötig ist, einen ordentlichen Rechtsanwalt zu engagieren und dafür eine grosse Geldsumme bereitzustellen. In solchen Fällen geht es ja sehr schnell um 10'000e von Franken, die bei gutem Ausgang entweder dem Staat oder dem Opponenten zugeschrieben werden oder eben dann dem Opfer auferlegt werden, wenn er oder sie eben nicht als Opfer anerkannt wird.
Nun ist der Prozess an dem Punkt angelangt, an dem die Untersuchung der beklagten Person abgeschlossen ist und dem Kläger die Akten zur Einsicht vorgelegt werden. 

Der Kläger und ich als Rechtsbeistand wurden nun zur Akteneinsicht in die Staatsanwaltschaft beordert und fanden dort zwei sehr gut gefüllte Bundesordner voller Akten. Im Rahmen einer Mittagspause durften wir diese lesen. Doch wir schafften nicht einmal die Hälfte und die Sitzung war vorbei. Wir durften aber noch eine zweite vereinbaren und erhielten auch noch den Bescheid, dass wir Kopien machen durften. Preis einer Kopie: CHF 1.-! So machten wir dann während der zweiten Akteneinsicht, die wiederum fast eine Stunde dauerte, Fotos von jenen Akten, die uns wichtig erschienen. Die fast zwei Stunden Akteneinsicht kosteten zwei Arbeitsstunden Aufsicht durch den Staatsanwalt.

Man erkläre mir nun, warum diese Akten nicht digitalisiert und gesichert via Internet aufgeschaltet und je nach Bedarf und Möglichkeit den Beteiligten zugänglich gemacht werden? Es würde nicht nur das Verfahren beschleunigen, sondern auch die Kommunikation der Beteiligten mit der Staatsanwaltschaft. Zudem würde es der Wahrung der Rechte der Beteiligten dienen und Rechtssicherheit schaffen. Und es würde Ressourcen sparen. Und es würde auf allen Seiten Kosten sparen. Für Leerläufe und Unsicherheiten.
Wahrlich, der Kanton Bern, grösster Bezüger aus dem Ausgleichsfonds, ist noch lange nicht in diesem Jahrhundert angekommen. Gemütlichkeit ist hier das Motto, Besitzstandswahrung des Anwaltberufstandes und die komplette Abwesenheit von Kundenorientierung! Und der Rechtsstaat, fragte ich? Der ist gewährleistet, sagte der Staatsanwaltschaft. Das Vorgehen hat sich die letzten 40 Jahre bewährt und die Eskalationsstufen sind garantiert. Genau!



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